Revision der Bildungsverordnung Fachfrau / Fachmann Betreuung
Nach achtjährigem Bestehen wird die Bildungsverordnung FaBe revidiert.
2014 wurde der Revisionsbedarf der beruflichen Grundbildung Fachfrau/Fachmann Betreuung abgeklärt. Das aus den Resultaten der Analyse erarbeitete Reformkonzept dient als Grundlage für die Anpassung der Verordnung und des Bildungsplans.
Die Arbeiten zur Anpassung der Verordnung und des Bildungsplans wurden im Herbst 2016 in Angriff genommen. Der Vorschlag zur Bildung von Schwerpunkten der Schweizerischen Kommission für Berufsentwicklung und Qualität wurde im Vorstand Savoirsocial abgelehnt. Bund, Kantone und Savoirsocial haben daraufhin im Sommer 2017 gemeinsam entschieden, die bisherigen Ausbildungswege mit Fachrichtungen (Betagte, Behinderte, Kinder) und einer generalistischen Ausbildungsvariante weiterzuführen.
Somit können die Revisionsarbeiten – mit Verzögerung - wieder aufgenommen werden. Aufgrund des Entscheids der Verbundpartner wurde die Projektplanung angepasst. Die revidierten Bildungsgrundlagen FaBe werden per Oktober 2019 beim Bund eingereicht und sollen per 2021 umgesetzt werden.
Folgende Organisationen beteiligen sich am Prozess:
Savoirsocial und darin vertretene Verbände, SKBQ-Kommission, kantonale OdAs, Berufsexpert/innen, SBFI, SBBK, externe Projektleitung
Kontakt: Tanja Wicki, Tel. 041 419 72 55
Zeitplan Revision FaBe Stand September 2017 | 303 KB |
Schlussbericht Analyse Revisionsbedarf März 2015 | 577 KB |